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9. Juni 2011

Barrierefreier Tourismus, wann endlich in der DG?

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sichert rund 650 Millionen Menschen weltweit den gleichberechtigten Zugang zu ihren Grundrechten. Dazu gehören die uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am kulturellen Leben, an Erholung, Freizeit und Sport.
Barrierefreier Tourismus, wann endlich in der DG?



Die DG hat dieser Konvention am 11. Mai 2009 per Dekret zugestimmt. Schon deshalb ist barrierefreier Tourismus auf dem Gebiet der DG zu entwickeln und zu fördern.


Menschen mit Behinderungen haben Reisebedürfnisse und Reiselust wie alle anderen Menschen. Sie werden aber durch die bestehenden Barrieren oftmals am Reisen gehindert. Man kann also davon ausgehen, dass Angebote zum barrierefreien Reisen allgemein die Reiseintensität erhöhen und die Nachfrage im Tourismus steigern wird. Barrierefreiheit hat also auch eine ökonomische Dimension.


Barrierefreiheit ist nicht nur ein Vorteil für eine bestimmte Personengruppe mit besonderen Anforderungen sondern im Interesse aller Menschen. Eine barrierefrei zugängliche Umwelt ist für etwa 10 % der Bevölkerung zwingend erforderlich, für etwa 30 bis 40 % notwendig und für 100 % komfortabel.
So kann für Menschen mit starken körperlichen Einschränkungen (wie geh- oder greifbehinderte Personen oder Rollstuhlfahrer), für sensorisch oder sinnesbehinderte (z. B. blinde/sehbehinderte oder hörbehinderte/ertaubte Personen), geistig und lernbehinderte Personen Barrierefreiheit eine zwingende Bedingung sein für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.


Notwendig ist eine barrierefreie Umwelt für Menschen, die im Alltag Einschränkungen bei ihrer Mobilität oder bei ihren Aktivitäten erfahren (können). Hierzu zählen beispielsweise gehbehinderte Personen, klein- und großwüchsige Menschen, ältere Personen und kleine Kinder, Personen mit Kinderwagen oder auch Menschen, die durch vorübergehende Unfallfolgen eingeschränkt sind. Und für alle Menschen steigert Barrierefreiheit den Komfort, die Attraktivität und Qualität von touristischen Angeboten und Dienstleistungen.


In Deutschland und anderen EU-Ländern hat man verstanden, das Thema "barrierefrei" positiv und als Service für alle in die Tat umzusetzen. In der DG hinken wir da sehr weit hinterher, obwohl unsere Naturregion sich geradezu anbietet für ein „Naturerlebnis mit allen Sinnen“. Unter diesem Motto haben sich in den letzten Jahren in der deutschen Eifel Partner bis über die Grenzen nach Luxemburg hinweg zusammengeschlossen, um gemeinsam eine barrierefreie Naturerlebnisregion Eifel-Ardennen aufzubauen.


Und was macht die DG? Im Geschäftsführungsvertrag, den die Gemeinschaftsregierung mit dem Verkehrsamt für den Zeitraum 2011 bis 2014 abgeschlossen hat, sucht man vergebens den Begriff „barrierefreier Tourismus“. Die Entwicklung scheint an uns vorbei zu gehen. Zwar behauptet die Regierung, der barrierefreie Tourismus sei sehr wohl Teil ihrer aktuellen Überlegungen. Wir können aber keine konkrete Umsetzung erkennen. Deshalb bezweifeln wir, dass die gesellschaftspolitische Notwendigkeit oder auch der wirtschaftliche Nutzen eines barrierefreien Tourismus in der DG in ihrer Gänze erkannt worden sind.

Roswitha Arens

Gemeinschaftsabgeordnete