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ECOLO und Groen! setzen sich für das Wohl und den Schutz der Asbestopfer ein!
Pressemitteilung von ECOLO-Senatorin Claudia Niessen zum Strafgerichtsurteil im Asbest-Prozess und zum Gesetzesentwurf, den die Fraktion ECOLO-Groen! zum Thema in Kammer und Senat hinterlegt hat.Am vergangenen Montag wurde das erste Urteil gesprochen, das in Belgien ein Asbestopfer zur Entschädigung durch das verarbeitende Unternehmen Eternit berechtigt. Das Strafgericht von Brüssel hat Eternit dazu verurteilt, der geschädigten Familie Jonckheere, einen Schadensersatz in Höhe von 250 000 Euro zu zahlen.
ECOLO und Groen! begrüßen diese Entscheidung des Strafgerichtes als exemplarisch und als wichtigen Schritt zur Bekämpfung von Asbest. Doch der legale Rahmen muss weiter angepasst werden, wollen wir allen Asbestkontaminierten eine angemessene Entschädigung zukommen lassen.
Deshalb reichen ECOLO und Groen! in Kammer und Senat einen Gesetzesentwurf ein, der den Asbestopfern eine deutlich bessere Ausgangsposition verschafft und die verursachenden Unternehmen zur Verantwortung zieht.
Einen Teilerfolg konnten wir Grünen bereits 2007 erzielen, als wir in Kooperation mit der Vereinigung belgischer Asbestopfer (ABEVA) und dem CSC-Betriebsrat des Unternehmens Coverit einen Fonds zur Entschädigung von Asbestopfern gegründet haben. Dieser ist zugänglich für Menschen, die beruflich mit Asbest kontaminiert wurden und für Anwohner, die im Alltag Opfer des Schadstoffes wurden – gespeist wird er durch die Gesamtheit der Arbeitnehmer und den Staat.
Da diese Geldquelle aber nur ein Stück des Weges sein kann, hat ECOLO-Groen! sich dazu entschlossen, die folgende Argumentierung in Form eines Gesetzesentwurfs einzureichen:
- Ab Kontaminierung bis zum Ausbruch der Krankheit hatte ein Asbestopfer bisher 20 Jahre Zeit, Entschädigung zu verlangen. Diese Zeitspanne wird im Gesetzesentwurf auf 50 Jahre verlängert;
- Lungenkrebs wird als eine Krankheit anerkannt, die durch Asbest verursacht werden kann;
- Kosten der Asbestbehandlung werden komplett übernommen: Diese Regelung gilt für alle Opfer einer Asbestkontaminierung, d.h. auch diejenigen, die in einem nichtprofessionellen Umfeld (beispielsweise Anwohner) mit Asbest in Berührung kamen;
- Der Gesetzesentwurf ermöglicht allen Asbestopfern, per Gerichtsverfahren eine Wiedergutmachung einzuklagen – selbst wenn sie durch den Fonds bereits entschädigt wurden;
- Der Gesetzesentwurf verpflichtet verurteilte, Asbestverarbeitende Unternehmen, zu einer stärkeren Beteiligung an der Speisung des Fonds.
ECOLO-Groen! hofft auf eine schnellstmögliche Verabschiedung dieses Gesetzesentwurfs, damit den Opfern einer Asbestkontaminierung Gerechtigkeit zuteil wird.
Darüber hinaus werden wir Grünen wachsam bleiben, was die Asbestgefahr für die Arbeiterschaft auf Baustellen betrifft. Wenn die Sicherheitsvorkehrungen weiterhin unvorschriftsmäßig umgesetzt werden, so sind diese Arbeiter unweigerlich die nächsten Opfer einer Kontaminierung. Sensibilisierung, Aufklärung und Weiterbildungen aller Bürgerinnen und Bürger, die in irgendeiner Form mit Asbest in Berührung kommen, sind absolut unerlässlich.
Weiter ist es unbedingt notwendig, dass die belgische Föderalregierung auf internationaler Ebene für ein Verbot von Asbest in Entwicklungsländern streitet – damit auch die Menschen in diesen Staaten vor diesem heimtückischen Giftstoff geschützt werden.
Claudia Niessen
ECOLO-Senatorin
Der vollständige Gesetzesentwurf wird in den kommenden Tagen hier abrufbar sein.








